AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER JÖRG HARTMEIER AG

  1. Angebote
    Unsere Angebote sind bis zum auf dem Angebot aufgeführten Gültigkeitsdatum verbindlich. Angebote, die nach unvollständigen oder ungenauen Vorlagen und Angaben erfolgen, sind Richtangebote.
  1. Preise
    Die offerierten Preise sind Nettopreise, MWST ist nicht inbegriffen.
  1. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 30 Tagen, ohne Skonto-Abzug, in Schweizerfranken zu erfolgen.
  1. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum des Lieferanten.
  1. Lieferfristen
    Zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Zeitpunkt vorliegen. Bei allfälliger Überschreitung des Liefertermins kann der Besteller weder vom Vertrag zurücktreten, noch Ersatz für direkten oder indirekten Verzugsschaden fordern. Unverschuldete Überschreitungen infolge höherer Gewalt sowie Streiks, Betriebsstörungen, usw. berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
  1. Lieferbedingungen
    Ohne anderslautende Vereinbarung gilt eine Lieferung ab Werk. Die Verpackungs- und Transportkosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat verrechnet.
  1. Annahmeverzug
    Der Hersteller ist berechtigt, die entstandenen Kosten bzw. nicht gelieferte Ware in Rechnung zu stellen, falls der Besteller die Ware nicht in der vereinbarten Frist abnimmt.
  1. Tauschgebinde
    Bei Nichterhalt von Paletten und Rahmen werden diese fakturiert, sofern diese nicht innert von 6 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko Domizil Jörg Hartmeier AG zurückgesandt werden.
  1. Angeliefertes Material
    Vom Besteller geliefertes Material ist frei Haus anzuliefern. Bei verspäteter Anlieferung ist Jörg Hartmeier AG berechtigt, den Endtermin neu festzulegen. Für Transportschäden bei unsachgemässer Verpackung der Anlieferung haftet der Besteller.
  1. Qualität
    Die Ware entspricht den vereinbarten Spezifikationen.
  1. Mängelrüge
    Die Ware ist bei Eingang zu prüfen und allfällige Mängel innert 10 Tagen zu melden. Andernfalls gilt sie als einwandfrei. Eine Haftung für Schäden aus Mängeln der Ware wird von Jörg Hartmeier AG nicht übernommen. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen beanstandeten Mängeln Abzüge an Rechnungen vorzunehmen oder Zahlungen zurückzuhalten.
  1. Haftung für überlassene Hilfsmittel
    Übergebene Produkteoriginale, Dokumente, Fotografien, usw. werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Besteller selbst zu tragen.
  1. Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist der Sitz des Herstellers. Bei Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Herstellers zuständig. Schweizerisches Recht ist in jedem Fall anwendbar.

Seon, 01.09.2024